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Gewöhnlicher Todesfall

Bemerkung: Gleiches Vorgehen beim aussergewöhnlichen Todesfall, sobald der Leichnam nach der Untersuchung freigegeben ist.

Aussergewöhnlicher Todesfall

 Gerichtliche Leichenschau = Legalinspektion (Amtsarzt, Rechtsmediziner vom IRM SG)

 Rechtsmedizinische Leichenschau (Rechtsmediziner vom IRM SG)

Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall wird die Polizei (117) informiert, bei einem gewöhnlichen Tod der Hausarzt oder Notfallarzt, die i.d.R. schon informiert sind und den nahenden Tod erwartet haben (diese entscheiden dann, ob der Tod gewöhnlich oder aussergewöhlich ist).

Aufgebot:

Ziel: forensisch-medizinische Beratung des Staatsanwaltes über

Vorgehen:

Für Interessierte:

www.rechtsmedizin.kssg.ch/gn/downloads.html