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Neben der forensischen Psychotherapie gibt es bei Sexualstraftätern die einzigartige Möglichkeit, durch Reduktion oder Aufhebung (medikamentös, chirurgisch) des Sexualtriebes eine erhebliche Rückfallverminderung zu erzielen.

Voraussetzung für eine solche Therapie (leichte Dämpfung mittels bestimmter Antidepressiva oder Triebaufhebung mittels "chemischer Kastration") ist Einsicht und Abneigung gegen die eigene gestörte Sexualität, die man "loswerden" möchte. Eine solche Therapie ist nur freiwillig möglich. Eine Verweigerung dieser Therapie erlaubt aber auch Rückschlüsse in die Einstellung und Rückfallgefahr solcher Täter. 

Bezüglich näherer Ausführungen diesbezüglich verweise ich auf eine von mir verfasste Studie aus dem Jahr 2009:

"Kastration - Eine Option in der Behandlung von Sexualstraftätern"

 
 
 
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